Rechtsprechung
BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift durch einen Anwalt - Einreichung eines Armenrechtsgesuchs als ausreichende Berufungsbegründung - Auslegung von Prozesshandlungen nach den üblichen Auslegungsmethoden - Bewertung einer einschränkend formulierten ...
Verfahrensgang
- BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZB 10/86
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73
Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen …
Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86
Wenn Prozeßhandlungen auch der Auslegung fähig sind und dabei entsprechend § 133 BGB nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln ist (vgl. etwa BGH Beschluß vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - VersR 1974, 194), kann jene Einschränkung im Schriftsatz des Beklagten für das Verständnis doch nicht als unwesentlich beiseite gelassen werden. - BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76
Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens - …
Auszug aus BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86
Sie steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere auch mit dem vom Beklagten zitierten Beschluß vom 16. Februar 1977 (IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570), in Einklang.
- BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme …
Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570;… vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).Anders als in dem von dem Senat mit Beschluß vom 16. April 1986 (IVb ZB 10/86) entschiedenen Fall haben sich die Beklagten auch nicht die Formulierung der Berufungsanträge bis zur Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe vorbehalten.
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86
Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung
Der Rechtsmittelführer muß daher alles vermeiden, was den Eindruck erweckt, er wolle eine (künftige) Prozeßhandlung nur ankündigen und sie von der Gewährung der Prozeßkostenhilfe abhängig machen (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86 - nicht veröffentlicht). - BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 55/88
Anspruch auf Trennungsunterhalt bei anhängigem Scheidungsverfahren - Möglichkeit …
Auch im Hinblick auf sonstige Interessen konnte es nicht sinnvoll sein, die fraglichen Ausführungen nicht als Berufungsbegründung gelten zu lassen (vgl. zu vergleichbaren Situationen BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - VersR 1974, 194;Senatsbeschluß vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86). - BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87
Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
Bei dieser Sachlage käme eine Deutung des Schriftsatzes dahin, daß er gleichwohl nicht als Berufung bestimmt war, nur in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergäbe (vgl. dazu BGH Urteil vom 16. Dezember 1960 - IV ZR 140/60 = LM § 518 II Ziff. 2 ZPO Nr. 10;… Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 = (BGHR ZPO § 518 I Einlegung, unbedingte 1; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86 -, nicht veröffentlicht).
Rechtsprechung
BGH, 28.01.1987 - IVb ZB 10/86 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Morgengabe - Morgengabeverienbarung - International-privatrechtliche Einordnung
Verfahrensgang
- BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86
- BGH, 28.01.1987 - IVb ZB 10/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2161